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Keine Kürzungen der Solarförderung

Solarkollektoren auf einem Industriedach
Solarkollektoren auf einem Industriedach - Foto: SharpSolar









16. Juni 2011

Die Zahl der neuinstallierten Solaranlagen ist in den Referenzmonaten entgegen der Annahmen der Bundesregierung deutlich zurückgegangen. Daher fällt die zum 1. Juli angekündigte Kürzung der Solarförderung aus. "Es wird im Juli keine Absenkung der Vergütung geben", sagte die parlamentarische Staatssekretärin im Umweltministerium, Katherina Reiche, der "Financial Times Deutschland".

Kürzung erst ab 3500 Megawatt

Der Verzicht auf die Kürzung der Solarförderung liegt an der deutlich rückläufigen Anzahl der neu gebauten und gemeldeten Solaranlagen im Referenzzeitraum von März bis Mai. "Es sind nur 700 Megawatt installiert worden", so Reiche.
Auf das Jahr 2011 hochgerechnet wären das "nur" 2800 Megawatt.

Die Regierung hatte jedoch im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) einen Zielwert von 3500 Megawatt festgelegt. Ab diesem Zielwert hätte es für neue Solaranlagen eine Kürzung von drei Prozent ab Juli gegeben. Der nächste Kürzungsschritt von drei Prozent wäre bei 4500 Megawatt erforderlich gewesen.

Kritiker befürchten "Solarboom" im Juni

Die Kürzung ist abhängig von der Leistungen der neuinstallierten Solaranlagen in den Referenzmonaten März bis Mai. Diese Zahlen werden auf das Jahr hochgerechnet. "Die Flaute ausgerechnet in den Referenzmonaten kommt nicht zufällig", sagte Unions-Fraktionsvize Michael Fuchs (CDU) der FTD. "Danach wird es wieder einen Ansturm geben. Diesen Effekt gab es bereits in der Vergangenheit."

Die Solarbranche berichtet über eine gestiegene Nachfrage im Juni, die jedoch nicht die das starke Wachstum des Vorjahres erreichen.

Neue Referenzmonate

Dieses Juni-Problem wird für das kommende Jahr entschärft. Als Referenzmonate für die Ausbauzahlen - und damit für mögliche Kürzungen im darauf folgenden Sommer - gelten dann der Oktober 2011 bis April 2012.


Solaranlage auf dem Dach
Solarkollektoren auf einer Villa - Foto: ViessmannSolar


Neuregelungen auch bei Biogas-Förderung ab 2012 angekündigt

Die anstehende Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) soll die Vergütungsstruktur für Strom aus Biogas neuregeln. In bestimmten Regionen hat die erheblich gestiegene Nachfrage nach Mais als Ausgangsrohstoff für Biogasanlagen zu einem übermäßigen Anbau von Mais geführt.

Das Ergebnis: Die Pachtpreise für Agrarflächen steigen enorm, damit verschärft sich die Flächenkonkurrenz. Außerdem können sich diese Monokulturen negativ auf das Landschaftsbild und die Artenvielfalt auswirken. Dieser Entwicklung soll durch Anpassung der Vergütungssätze für Strom aus Biomasse entgegengewirkt werden.


Quelle: Bundesumweltministerium - Pressemitteilung Nr. 018/11

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